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Straf­recht

Ihr Rechts­anwalt für Straf­recht in Schweinfurt

Sie suchen einen erfahrenen Rechtsanwalt für Strafrecht in Schweinfurt? Unser Team aus spezialisierten Rechtsanwälten bietet Ihnen eine kompetente Beratung und Betreuung in strafrechtlichen Angelegenheiten, die am besten schon vor der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Strafverfolgungsbehörden beginnt. Präventive Rechtsberatung und Firmenbetreuung ist in einer Krisensituation unabdingbar, vor allem zur Vermeidung eines Ermittlungsverfahrens.

Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht erklärt die Grundlagen

Durch das Strafrecht werden die rechtlichen Bestimmungen festgelegt, die für spezifische Verhaltensweisen eine Strafe erfordern oder diese von vornherein verbieten. Die Art der Strafe kann je nach Schwere von Geldstrafen bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen gehen. Es werden somit das Eigentum und die Gesundheit des Lebens einer Person geschützt, ebenso wie die Sicherheit und Integrität eines Staates. Kurzum sichert das Strafrecht die Grundlage des Zusammenlebens in einer Gesellschaft.

Bei der Aufarbeitung einer Straftat findet prinzipiell eine Unterscheidung statt. Es wird eingeordnet, ob die Tat vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde:

  • Als Vorsatz gilt es, wenn jemand sich bewusst zu einer Aktion entscheidet, die eine Person oder ein Objekt beschädigt. Wird diese Möglichkeit billigend in Kauf genommen, spricht man von einem Eventualvorsatz. Als Absicht hingegen wird ein Verhalten bezeichnet, das einen bzw. den erreichten Schaden gezielt bezweckt.
  • Fahrlässigkeit ist dann gegeben, wenn kein Vorsatz zu erkennen ist. Bei unbewusster Fahrlässigkeit nehmen die Täter nicht wahr, dass ihr Handeln zu einer Tatbestandsverwirklichung führen kann. Bewusste Fahrlässigkeit liegt dann vor, wenn ein Risiko bewusst eingegangen wird. Ein Beispiel hierfür ist ein Autofahrer, der mit überhöhter Geschwindigkeit fährt und hofft, dass nichts passiert.

Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht in Schweinfurt berät Sie von Beginn an

Auch am Beginn strafrechtlicher Ermittlungen ist eine sofortige Beratung dringend notwendig, um schon in einem frühen Stadium die Weichen zu stellen und richtige Erklärungen abzugeben. Oft werden zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens laienhafte und unpräzise Erklärungen gegenüber den Ermittlungsbehörden abgegeben bzw. protokolliert, die im Einzelfall später einen Beschuldigten belasten können, obwohl er eine solche Aussage nie tätigen wollte.

Kontaktieren Sie vor der Aussage einen Rechtsanwalt für Strafrecht

Das Schweigerecht ist ein verfassungsrechtlich geschütztes Recht eines jeden Beschuldigten. Nahe Verwandte oder Angehörige von Beschuldigten haben generell nach der Strafprozessordnung ein Zeugnisverweigerungsrecht. Aber auch ein Zeuge, der möglicherweise durch eine wahrheitsgemäße Beantwortung von Fragen einer Strafverfolgung ausgesetzt sein könnte, hat ein allgemeines und umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht. Dies zu beachten, abzuwägen und zu erläutern ist die Aufgabe eines erfahrenen Strafverteidigers.

In geeigneten Fällen kann es sinnvoll sein, wenn ein Beschuldigter von Anfang an seine Tat oder seinen Tatbeitrag (also die objektiven Tatsachen) gesteht. Die strafmildernde Wirkung eines frühen Geständnisses wird in der Praxis vom Beschuldigten ohne anwaltlichen Beistand durch Fehleinschätzung der Beweisbarkeit der strafbaren Handlung häufig übersehen. Die moderne Informationstechnologie, insbesondere die neuen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden, machen die heutige Strafverfolgung immer effektiver.

Das Ziel unserer Anwälte in Schweinfurt: die beste Lösung für Sie!

In diesem Spannungsverhältnis zwischen Schweigen, Zeugnisverweigerung und Geständnis ist eine professionelle Strafverteidigung durch einen Rechtsanwalt für Strafrecht von Vorteil. Falsche Strategien können sich bis in den späteren Strafvollzug auswirken.

Strafrechtlich relevante Tatbestände sind so gut wie nie miteinander vergleichbar. Eine sachgerechte Strategie kann immer nur im Einzelfall entwickelt werden. Insoweit ist die Erfahrung eines kompetenten Strafverteidigers gefordert, den Sie in unserer Anwaltskanzlei in Schweinfurt finden. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen gerne an unseren Rechtsanwalt für Strafrecht. Rufen Sie uns unter 09721/53 33 13-10 einfach an oder schicken Sie uns eine E-Mail.

Rechtsgebiete:

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  • Betäubungsmittelrecht
  • Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht
Ein guter Rat zur rechten Zeit verhindert oft Schlimmeres. Mit Ihrem Rechtsanwalt in Schweinfurt sind Sie auf der sicheren Seite.

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