Das Arbeitsrecht ist ein sehr weites Rechtsgebiet. Es gliedert sich in das Individualarbeitsrecht, also der Rechtsbeziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, sowie das Kollektivarbeitsrecht, welches das Verhältnis zwischen Betriebsräten oder anderen Koalitionen und Vertretungsorganen der Arbeitgeber sowie den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern darstellt. Unser Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Hans-Erich Jordan ist in unserer Anwaltskanzlei in Schweinfurt in allen Bereichen des Individualrechts für Sie da. So erhalten Sie beispielsweise Unterstützung zum Thema Arbeitsvertrag, Kündigungsschutz und Abfindung, aber auch betriebliche Altersvorsorge, Mutterschutz und vieles mehr.
Das Arbeitsrecht beinhaltet sämtliche betrieblichen Prozesse. Dazu gehören zum Beispiel die Kündigung, der Personalabbau und die Versetzung von Personal sowie die darüber hinausgehenden zivil- und gesellschaftsrechtlichen Fragen. Es wird unterschieden zwischen dem Individualarbeitsrecht, das bei Angelegenheiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wirksam ist, sowie dem Kollektivarbeitsrecht, bei dem es sich um das Verhältnis zwischen den Arbeitgebern und arbeitsbezogenen Gruppierungen – darunter fallen etwa Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräte, Mitarbeitervertretungen oder arbeitsrechtliche Kommissionen – handelt.
Die rechtliche Grundlage für ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber ist ein Arbeitsvertrag. In diesem sind vertragliche und arbeitsrechtliche Informationen enthalten, darunter der Zeitpunkt für den Beginn des Arbeitsverhältnisses und dessen Dauer sowie das Gehalt, etwaige Zuschläge und weitere Faktoren wie die Anzahl der Urlaubstage oder die vereinbarte Arbeitszeit. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Vertragsbedingungen spätestens einen Monat nach Beginn der Arbeit schriftlich offenzulegen.
Zu jedem im Arbeitsvertrag festgelegten Punkt gelten bestimmte Vorschriften. So sieht das Bundesurlaubsgesetz (BurlG) bei einer Arbeitszeit von sechs Tagen in der Woche mindestens 24 bezahlte Urlaubstage pro Jahr vor, bei fünf Tagen mindestens 20. Für die Arbeitszeit gilt: die tägliche Arbeitszeit darf 10 Stunden nicht überschreiten.
Auch in Bezug auf die Kündigung gelten verschiedene Regelungen, die von der Form der Kündigung abhängig sind. So wird unterschieden zwischen personenbedingten, betriebsbedingten oder verhaltensbedingten Kündigungen. Darüber hinaus sind im Arbeitsrecht die Fristen zur Kündigung festgelegt, die ein Arbeitgeber bei der Entlassung seiner Mitarbeiter einzuhalten hat. Unser Rechtsanwaltin für Arbeitsrecht Hans-Erich Jordan berät Sie gerne bei Rechtsfragen rund um die Themen Vertrag und Kündigung und unterstützt Sie, wenn Sie gegen die Kündigung klagen wollen oder mit der Höhe der Abfindung nicht zufrieden sind.
Da die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und sich daraus ergebende Rechtsfragen so vielseitig sind, gibt es eine Fülle rechtlicher Vorschriften. Diese finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch sowie im Speziellen im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Kündigungsschutzgesetz (KSchG), dem Mutterschutzgesetz (MuSchG), dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) oder auch dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und vielen weiteren Gesetzen. Damit Sie im Individualfall bei dieser Vielzahl an gesetzlichen Möglichkeiten das optimale Recht für sich erhalten können, setzt sich unser Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Hans-Erich Jordan mit aller Konsequenz für Sie ein. Durch unsere jahrelange Erfahrung als Anwälte in Schweinfurt können wir auf große Wissensbasis zurückgreifen und Sie bei allen Anliegen adäquat unterstützen.
Ihr Fach- und Rechtsanwalt Schweinfurt – Kanzlei Jordan / Dr. Auffermann / Dr. Löffler