Sind Sie auf der Suche nach einem Rechtsanwalt für Erbrecht in Schweinfurt, da Sie Unterstützung benötigen oder sich informieren möchten? Gerne helfen wir Ihnen in unserer Anwaltskanzlei in Schweinfurt sowohl als Erbberechtigter wie auch als Erblasser weiter.
Grundsätzlich lässt sich das Themengebiet „Erbe“ in zwei Seiten teilen: Einerseits gibt es die Erben, andererseits die Person, die etwas vererbt. Für beide Seiten bestehen zahlreiche Rechte, Pflichten und Optionen. So ist es zwar gesetzlich geregelt, wer den Nachlass erbt, jedoch kann der Vererbende über ein Testament bzw. Erbvertrag maßgeblichen Einfluss auf die gesetzliche Regelung nehmen. Immer wieder kommt es zu Konfliktsituationen, die rechtlich begleitet werden müssen bzw. können. Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht Dr. Severin Löffler unserer Anwaltskanzlei in Schweinfurt unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte als Erbe bzw. Pflichtteilberechtigter, beispielsweise bei Auseinandersetzungen innerhalb einer Erbengemeinschaft, wenn Sie Pflichtteilsansprüche geltend machen oder abwehren wollen, oder im Erbscheinverfahren. Doch auch Erblassern steht unser Rechtsanwalt beratend zur Seite, zum Beispiel bei der Gestaltung von privatschriftlichen und notariellen Testamenten bzw. notariellen Erbverträgen (letztwilligen Verfügungen) oder bei der Nachlassplanung als solche.
Gerade bei unerwarteten Todesfällen kommt es vor, dass der Erblasser kein Testament hinterlassen hat. In diesen Fällen regelt die gesetzliche Erbfolge die Verteilung des Nachlasses zwischen den Verwandten und – sofern der Erblasser verheiratet war – dem Ehegatten. Abhängig vom bestehenden Güterstand gelten für den Ehegatten besondere Vorschriften. So werden diesem vorab ggf. der eheliche Hausrat und die Hochzeitsgeschenke zugesprochen.
Gemäß der gesetzlichen Erbfolge gehören zu den Erben erster Ordnung die Kinder des Erblassers und deren Abkömmlinge, sprich Enkel, Urenkel und weitere Nachkommen. Erbberechtigte Kinder sind eheliche, nichteheliche und adoptierte Kinder. Stief- und Ziehkinder hingegen sind gemäß der gesetzlichen Erbfolge nicht erbberechtigt. Das Erbe wird zu gleichen Teilen unter den Kindern aufgeteilt. Sollte eines oder mehrere Kinder des Erblassers bereits verstorben sein, teilen sich dessen Kinder den Erbanteil auf. Hat der Erblasser keine Abkömmlinge, werden Eltern und – falls ein Elternteil bereits verstorben ist – Geschwister sowie weitere Abkömmlinge (Neffen und Nichten) erbberechtigt. Weitere Ordnungen sind die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Tanten und Onkel bzw. Cousins und Cousinen) sowie die Urgroßeltern und deren Abkömmlinge bzw. entferntere Verwandte.
Als erfahrener Rechtsanwalt für Erbrecht steht Ihnen Dr. Severin Löffler in unserer Kanzlei in Schweinfurt zur Verfügung. Wenden Sie sich gerne an uns, wenn Sie Unterstützung rund um das Rechtsgebiet Erbe benötigen. Ihre Ziele sind für uns das Zentrum unserer Arbeit, für die wir uns mit Nachdruck einsetzen. Rufen Sie uns einfach an oder schicken Sie uns eine E-Mail.
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