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Bundesgerichtshof bestätigt: Zinsnachzahlung für Sparkassenkunden

Der Bundesgerichtshof hat am 06.10.2021 zum Az. XI ZR 234/20 in wesentlichen Punkten zugunsten der im Rahmen einer sogenannten Musterfeststellungsklage klagenden Verbraucherzentrale gegen die Sparkasse Leipzig entschieden. Der Vorsitzende des BGH bezeichnete die Vorgehensweise der Sparkassen als „Gutsherrenart”.

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Zinsklausel unwirksam

Damit wurde die Position der einzelnen Kunden der Sparkassen gestärkt und bestätigt, dass die Zinsklausel unwirksam war und damit zu wenig Zinsen gezahlt wurden.Dies bedeutet, dass Forderungen auf Nachzahlung von Zinsen erfolgsversprechend bleiben.

Wir haben zahlreiche Verfahren gegen unterschiedliche Sparkassen geführt und Klagen erhoben, die unter anderem mit Abschluss von Vergleichen und einer Nachzahlung von Zinsen im vierstelligen Bereich für unsere Mandanten beendet werden konnte.

Die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist auf die Prämiensparverträge einer Vielzahl von Sparkassen der Region und darüber hinaus übertragbar, da die Zinsklauseln und der Vertragsinhalt nahezu einheitlich gestaltet wurden.

Die Zinsanpassungsklausel wurde durch die höchstrichterliche Rechtsprechung als unzulässig erkannt.

Nachberechnung und Nachzahlung

Dies hat zur Folge, dass die Sparkasse nachzurechnen hat auf Basis eines langfristigen Referenzzinssatzes und eines relativen Abstands im Rahmen der Berechnungsmethode.

BaFin

Es stehen weitere Überlegungen an, ob die BaFin die Sparkassen dazu verpflichtet, die Kunden von sich aus auf die Unwirksamkeit der Zinsklausel hinzuweisen und nachzuberechnen.

 Dies sollte jedoch keineswegs abgewartet werden!

Verjährung

Nachdem der Eintritt der Verjährung droht, (drei Jahre ab Kündigung bzw. Beendigung des Vertrages sowie bei Kenntnis und grobfahrlässiger Unkenntnis von der Nachforderungsmöglichkeit), ist dringendes Handeln geboten!

Wir unterstützen seit Jahren die Sparkassenkunden auch unter kostenfreier Einholung von Deckungsschutz bei der Rechtsschutzversicherung hierbei.


Lassen Sie Ihre Ansprüche durch unsere Kanzlei überprüfen!

Wir überprüfen Ihre Verträge und teilen Ihnen die Erfolgsaussichten hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten mit. Für den Fall, dass Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, stellen wir für Sie kostenfrei eine Kostendeckungsschutzanfrage.

Rechtsanwältin Sorrentino hat langjährige Erfahrung im Bereich des Bankenrechts und ist schwerpunktmäßig auch im Kapitalanlagerecht tätig. Neben der Beratung im Einzelfall überprüft und untersucht sie Anlagekonstrukte oder Prospekte auf ihre rechtliche und sachliche Richtigkeit sowie auf Risiken und macht vor allem Schadensersatzansprüchen für Sie geltend.

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