
Wüstenrot verweigert rückwirkende Gesamtverzinsung bzw. Zinsbonus bei Bausparverträgen
Kunden, die bei der Wüstenrot einen Bausparvertrag abgeschlossen haben, sollten nicht vorschnell das folgende neuerliche Vorgehen Ihrer Bausparkasse akzeptieren:
Den Kunden wurde anhand zahlreicher Informationen (Werbeblätter, Prospekte, etc.) garantiert, dass nicht nur zu 100% Kapitalerhalt zzgl. Gewinn gegeben sei, sonder darüber hinaus auch eine Auszahlung von 105 % bezogen auf das eingesetzte Kapital am Ende der Vertragslaufzeit erfolgen würde.
Tatsächlich erhielten die Kunden am Ende der Vertragslaufzeit bzw. nach Kündigung der Lebensversicherung eine Summe mit erheblichen Abschlägen, weit unter dem eingezahlten Betrag. Das Vermögen der Einleger erlitt demzufolge einen nicht unerheblichen Verlust.
Wir haben in Erfahrung gebracht, dass die Vermittler selbst nicht ordnungsgemäß geschult wurden; ferner wurde uns zugetragen, dass diese Fuhrparks bei der Beratungen garantieren sollen, dass mindestens 105% als Auszahlungsbetrag bezogen auf die investierte Summe für die Anleger erzielt wird. Dies war allerdings nicht der Fall.
Wir haben für unsere Mandantin die Differenz der versprochenen 105% Kapitalgarantie zu der tatsächlich ausgezahlten Summe gerichtlich geltend gemacht.
Grundsätzlich versuchen wir, falls vorhanden, Deckungsschutz von der Rechtsschutzversicherung zu erreichen. Die Anfrage ist kostenfrei.
Rechtsanwältin Sorrentino hat langjährige Erfahrung im Bereich des Banken- und Kapitalanlagerecht. Neben der Beratung im Einzelfall überprüft und untersucht sie Anlagekonstrukte oder Prospekte auf ihre rechtliche und sachliche Richtigkeit sowie auf Risiken und macht vor allem Schadensersatzansprüchen für ihre Mandanten geltend.
* Pflichtfeld
Kunden, die bei der Wüstenrot einen Bausparvertrag abgeschlossen haben, sollten nicht vorschnell das folgende neuerliche Vorgehen Ihrer Bausparkasse akzeptieren:
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Ihr Fach- und Rechtsanwalt Schweinfurt – Kanzlei Jordan / Dr. Auffermann / Dr. Löffler