In unserer Anwaltskanzlei in Schweinfurt finden Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt für Bankrecht, Kapitalanlage- und Kapitalmarktrecht, der Ihnen kompetente Rechtsberatung im jeweils individuellen Fall gewährleisten kann. Wir führen zahlreiche Mandate für Anleger, die über verschiedene Anlagen falsch beraten wurden. Dann werden diese rückabgewickelt und Schadensersatzansprüche geltend gemacht.
Ohne ein Bankkonto sind Transaktionen und die Teilnahme an der Wirtschaft in der heutigen Zeit so gut wie unmöglich. Das Bankrecht umfasst sämtliche Geschäftsverbindungen zwischen Bank und Kunden. Die Beziehung zwischen Kunde und Bank beschränkt sich typischerweise nicht ausschließlich auf die Unterhaltung des Girokontos und die Abwicklung bargeldloser Zahlungen, sondern weist verschiedene Aspekte auf, die für beide Parteien relevant sind. Dazu gehören neben dem Zahlungsverkehr Kreditgeschäfte und Wertpapierhandel, Grundlagen der Prospekthaftung, Depot-, Investment- und Termingeschäfte sowie Einlagen und Vermögensverwaltung. Auch das Verhältnis zur Bankenaufsicht, der BaFin, fällt unter die Kategorie Bankrecht.
Die Kreditgeschäfte stellen einen wesentlichen Teil des Bankgeschäfts dar und beinhalten ein hohes Konfliktpotenzial aufgrund ihrer großen wirtschaftlichen Bedeutsamkeit für den Betroffenen. Der Kunde schließt Rechtsgeschäfte ab, die zur Finanzierung Summen beinhalten, die ein Vielfaches des Jahreseinkommens ausmachen, etwa beim Kauf von Immobilien. Die am weitesten verbreitete Kreditform ist das Annuitätendarlehen. Im Gegenzug für die Gewährung des Darlehens durch die Bank stellt der Kunde als Kreditnehmer entsprechende Sicherheiten zur Verfügung (z. B. Grundschuld oder Verpfändungen). Bei Bau- und Immobilienfinanzierungen etwa erfolgt eine grundpfandrechtliche Absicherung, die zum Beispiel das Grundstück oder das Wohnungs- bzw. Teileigentum umfasst. In unserer Anwaltskanzlei in Schweinfurt stellen wir Ihnen bei Fragen oder Problemen die Rechtsanwältin für Bankrecht Alexandra Sorrentino zur Seite.
Das Kapitalmarktrecht betrifft die rechtlichen Fragen der Betätigung am Finanzmarkt für mittel- bis langfristig angelegtes Kapital, insbesondere den Erwerb und Verkauf von Aktien, Wertpapieren und anderen marktgängigen Anlagen. Das Kapitalmarktrecht befasst sich mit den Rechten und Pflichten aller Teilnehmer am Finanzmarkt bezüglich Investitionen in Immobilienfonds, Schiffsfonds, Medienfonds, Geldmarktfonds, Rentenfonds und Aktienfonds etc. Banken und Sparkassen agieren als Mittler zwischen den beiden Parteien (Kapitalanbietern und Kapitalnehmern), sodass es oftmals zu Überschneidungen zwischen dem Kapitalmarkt und dem Bankrecht kommt.
Das Kapitalanlagerecht beinhaltet Ansprüche zwischen Beratern/Vermittlern und Anlegern aus Falschberatung bezüglich Investmentfonds, Immobilienfonds, Schiffsfonds oder Kauf von Immobilien sowie Anlagen aller Art. In unserer Anwaltskanzlei in Schweinfurt erhalten Sie eine Rechtsberatung, wenn Sie beispielsweise unbeabsichtigt in Fonds investiert haben. Mit der Unterzeichnung des Anteils werden Sie automatisch Gesellschafter und gehen einige Risiken bei Wertverlust des Fonds ein. Zu den Maßnahmen, die unsere erfahrenen Rechtsanwälte ergreifen, gehören unter anderem die Abwendung von Zahlungsforderungen der Unternehmen oder Gesellschaften, die Kündigung von Beteiligungen und Darlehensverträgen sowie die Aufhebung der Haftungspflicht der Mandanten. Darüber hinaus prüfen wir für Sie Anlagemöglichkeiten im Hinblick auf rechtliche und sachliche Richtigkeit und deren Risiken.
Ein Rechtsanwalt für Bankrecht in Schweinfurt vertritt Sie kompetent! Verbrauchern wurden in der Vergangenheit vermehrt dubiose Kapitalanlagefonds vermittelt, die größtenteils bereits insolvent geworden sind. Unsere Rechtsanwältin für Bankrecht, Kapitalanlage- und Kapitalmarktrecht unserer Anwaltskanzlei in Schweinfurt, Alexandra Sorrentino, fungiert als persönlicher Ansprechpartner für den jeweiligen geschädigten Mandanten und vertritt den geschädigten Anleger von Unternehmensbeteiligungen (atypischen Gesellschaftsbeteiligungen, Kommanditbeteiligungen, Genussrechts- und Genussscheinmodellen, Inhaberschuldverschreibungen, Fondsbeteiligungen, insbesondere kreditfinanzierte Immobilien oder Immobilienfonds, sog. „Schrottimmobilien“) gegen die Fondsgesellschaften, Vermittlungsgesellschaften, Banken, Gründer, Wirtschaftsprüfer, Initiatoren, Hintermänner und Anlageberater.
Ihr Fach- und Rechtsanwalt Schweinfurt – Kanzlei Jordan / Dr. Auffermann / Dr. Löffler